Titel Greifendorf

Greifendorf (tsch. Grándorf, nach 1949 umbenannt in
Hradec nad Svitavou). Im Jahre 1930 gehörte die Gemeinde zum Gerichtsbezirk Zwittau und zum Bezirk Mährisch Trübau in Mittelmähren. (siehe Gerichtsbezirk Zwittau,1935).
Die Gemeinde hatte 2549 Einwohner, davon waren 2492 Sudetendeutsche (Deutschmährer). Greifendorf war mit Eisenbahnstation an die Linie Prag — Abtsdorf — Brünn angeschlossen.
      Greifendorf liegt südlich von Zwittau und ist sieben Kilometer lang. An Greifendorf grenzen folgende Gemeinden im Uhrzeigersinn: Vierzighuben, Mährisch Hermersdorf, Glaselsdorf, Oberheinzendorf, Mußlau, Mährisch Rothmühl und Stangendorf.

 
  • Inhaltsverzeichnis:

    1. Entstehung des Dorfes Greifendorf
    2. Geschichte
    3. Bildergalerie
    4. Greifendorf in der Literatur
    5. Einwohnerzahlen
    6. Patenschaft von Marxzell-Pfaffenrot
    7. Greifendorfer Heimatstube im Ortsteil Pfaffenrot der Gemeinde Marxzell
    8. Greifendorfer Aktivitäten 1949–2014
    9. Eine Pilgerreise von Greifendorf nach Rom
      in den Jahren 1858 -1859
    10. Pater Engelmar Unzeitig
    11. Kirchenbücher
    12. Impressum


    1. Entstehung des Dorfes

    Greifendorf verdankt, wie alle im näheren Umkreis von Zwittau gelegenen Ortschaften seine Entstehung der kolonisatorischen Tätigkeit des Olmützer Bischofs Bruno von Schaumburg (Schauenburg) und Holstein (* 1205, † 1281). Seine Stammburg war bei Rinteln an der Weser.

    Bruno, früher Domherr zu Magdeburg (1229) und Domprobst zu Lübeck und Hamburg, wurde im Jahre 1241 Bischof zu Olmütz. Er gründete über 200 Ortschaften und begründete das Lehenwesen des Olmützer Bistums.
    Das Gebiet der Stadt Zwittau und der Ortschaften in der näheren Umgebung liegt inmitten des ehemaligen böhmisch-mährischen Grenzwaldes. Dieser bedeckte in einer Breite von 30 km den böhm.-mähr. Höhenzug und bildete noch vor ungefähr 800 Jahren, zwischen Böhmen und Mähren einen natürlichen, fast undurchdringlichen Grenzwall. Erst als die böhmischen Könige aus dem Premislidenhause gleichzeitig Markgrafen von Mähren wurden, verlor dieser Grenzwald seine Bedeutung und es wurde im größeren Maßstabe mit dessen Besiedlung, d. h. mit dessen Ausrodung und Urbarmachung begonnen. Die Macht des Adels, die zudem das unfreie Volk in unerhörter Weise drückten, war zudem derart angewachsen, dass sie selbst dem Königtume gefährlich wurde. Berücksichtigt man dazu, dass infolge des Mongolensturms (1241), weite Landgebiete verwüstet worden waren, so hat man in groben Zügen ein Bild von Verhältnissen, die einer Neuordnung der Dinge nötig machten. Schon früher hatten einzelne mährische Herrscher versucht, durch arbeitstüchtige und ackerbaukundige deutsche Kolonisten dem Lande in vermehrtem Maße ein neues, lebenstüchtiges Element zuzuführen und so auf die Hebung des allgemeinen Wohlstandes hinzuarbeiten. In ausgiebigerem Maße und mit dem größten Erfolge wurde dieses Mittel von König Ottokar II. angewendet, dessen Ziel es war, durch einen kräftigen, wohlhabenden und selbstbewussten Bürgerstand, sich eine verlässliche Stütze gegenüber dem immer übermütiger werdenden Adel zu verschaffen. Er legte daher das Hauptgewicht auf die Anlegung von Städten nach deutschem Vorbilde mit ausdrücklicher Verleihung des deutschen Rechtes. So wurde beispielsweise die böhmische Nachbarstadt Politschka von Ottokar II. gegründet, angelegt im Jahre 1265 durch Conrad von Löwendorf. Ottokar II. herrschte zu jener Zeit über ein Territorium, das von den Karpaten im Norden bis zur Adria reichte. Nach dem Tode des babenbergischen Friedrich II. († 1246) waren die benachbarten österreichischen Länder herrenlos geworden waren. Ottokar II. benutzte dieses Machtvakuum, besetzte ab 1251 die österreichischen Länder und hoffte 1273 zum deutschen König gewählt zu werden, musste aber durch die Wahl des Schwabens Rudolf von Habsburg (1218-1291) im Wiener Frieden 1276 auf alle österreichischen Länder verzichten.(1)
    Das ganze Zwittauer Gebiet war Eigentum der Olmützer Kirche und oben genannter Bischof Bruno war es, der mit der Urbarmachung des bis dahin vollständig unkultivierten Waldgebietes begann und aus diesem Grund deutsche Kolonisten ins Land rief. Dieses größtenteils noch im Urzustande befindliche, unbewohnte und wenig oder gar nicht ertragbringende Waldgebiet sollte durch Umwandlung in Ackerland für die Kirche ertragreich gestaltet werden. Die Urbarmachung erfolgte, nachdem mit der neu angelegten Stadt Zwittau (Die Gründungsurkunde von Bischof Brunos Stadt ist nicht erhalten. In einer anderen Urkunde von 1256 wird Zwittau als bestehend genannt, man nimmt an, dass die Anlage um 1250 erfolgt war) für das ganze Kolonisationsgebiet ein Mittelpunkt geschaffen worden war, durch die Anlegung von Dörfern rings um Zwittau. Das gesamte Kolonisationsgebiet führte die Bezeichnung „Zwittauer Provinz“ und von daher hatte auch die spätere „erzbischöfliche Tafelherrschaft Zwittau“ ihren Namen.

    „Die Gegend, wo heute Greifendorf liegt, musste den Ansiedlern zur Anlage eines Dorfes besonders geeignet erschienen sein, denn zu Wasser und geschützter Lage, diesen beiden Haupterfordernissen für eine Dorfanlage, gesellte sich als Drittes die Lage an einer der wenigen Verkehrsadern des Landes. Die von Gewitsch nach Leitomischl führende Straße, die uralte Trstenitzer Straße, die oberhalb Brüsau in das Tal der Zwitta eintrat und längs derselben ihren Lauf nahm, führte hier vorüber.“ (2)

    Der nach dem Dorf Strenitz benannte Trstenicer Steig verzweigte in zwei Wege, von denen der eine nach Olmütz, der andere nach Brünn führte. Von Prag kommend verlief er durch Leitomischl , Strenitz, Hopfendorf, Karlsbrunn, Stangendorf und das Zwittatal. Wo heute Strenitz liegt, mag eine Mautstation und das Landestor zu Böhmen gewesen sein . Greifendorf bot also mit dem Wasser der Zwitta, der geschützen Lage und an einer der wenigen Verkehrsadern des Landes gelegen, sehr günstige Vorraussetzungen.

    „Diese günstige Lage war jedenfalls der Grund, dass zahlreichere Ansiedler sich fanden, dass das Dorf schon bei seiner Anlage größer wurde, als die übrigen Dörfer der nächsten Umgebung und infolge dessen eine gewisse Bedeutung erlangte.

    Die Gründungsurkunde von Greifendorf ist nicht erhalten, die erneuerte Urkunde verbrannte im Jahre 1673. Eine erhaltene Nennung von Greifendorf findet sich aber bei der Gründung des Nachbarortes Heinzendorf.

    Im Jahre 1270 überträgt Bischof Bruno dem Lokator Heinrich von Pohler die Anlegung von Heinzendorf und verfügt am 24. August dieses Jahres in der Lokationsurkunde:

    „Bruno von Gottes Gnaden Bischof von Olmütz dem Heinrich Richter von Bolen (Pohler, Anm.) und seinen Erben auf beständige Zeiten.
    Da die Schrift die sicherste Darstellung rechtmäßig geschehener Dinge ist, so wollen wir durch Inhalt des Gegenwärtigen für Gegenwart und Zukunft festsetzen, dass wir dir Ober Heinzendorf Gründungsurkundeund deinen Erben unsern ganzen, zwischen unsern Dörfern G r e i f e n d o r f und
    H e r m a n s d o r f und den Grenzen des Edlen Herrn Burso und seiner Erben und zwischen dem Wege der nach Gewitsch führt, sich befindlichen Wald unter dem Titel der Aussetzung vererblich übertragen haben und zwar mit diesen Gerechtsamen, dass, soviele Lahnen (3) dort immer auch werden, sein können, du und eine Erben nach der besonderen Freiheit, welche wir auf 18 Jahre, von der Ausstellung. gegenwärtiger Urkunde an gerechnet, geben, den zehnten Lahn frei und für immerwährende Zeiten besitzen sollst; dazu noch eine freie Schankgerechtigkeit und ein freies Mühlrad, jedoch nicht mehr. (Sollten aber im Laufe der Zeit mehr werden, so werden dieselben uns und unseren Nachfolgern Zinspflichtig sein.) Auch sollst du nebst allem Vorgesagten den 3. Denar vom ganzen Gerichte frei genießen. Überdies wollen wir, dass in selbigem Dorfe
    B o l e n eine Kirche sei, in welcher der Pfarrer der zur Zeit in G r e i f e n d o r f sein wird, innerhalb 14 Tagen einmal den Gottesdienst halten wird. Die in oben genanntem Dorfe Bolen aber wohnenden Leute werden gemeinschaftlich unter sich ein Lahn zusammen bringen, welcher für die Kirche von Bolen und den Pfarrer von G r e i f e n d o r f frei und für immer bestimmt sein wird. Zum Zeugnis dessen geben wir dir und deinen Erben gegenwärtige durch unser Siegel bekräftigte Schrift.
    Gegeben Blansko im Jahre des Herrn 1270 am Tage des hl. Barthol.“
    (4), (9)

    Betrachten wir die Urkunde Brunos für sich allein, so finden wir, dass dieselbe nicht für Heinzendorf sondern für Bolen (= Pohler) bestimmt ist. Dieser Ort bestand bereits vor heinzendorf um man kann herausfinden, dass der Bischof den Waldbestand so benannte, den er Heinrich (Richter von Pohler) zur Besiedelung überwieß. Als mutmaßlicher Locator des Dorfes Pohler legte er im Auftrage Brunos in diesem Wald ein Dorf an, dessen erster Erbrichter er war und das ihm zu Ehren (Heinrich = Heinz) den Namen Heinzendorf erhielt. Die Leute von Pohler sollen unter sich einen Lahn Acker als Aussteuer für eine zu errichtende Kirche zusammenbringen und in dieser Kirche habe der Pfarrer von Greifendorf alle 14 Tage eine Messe zu lesen. Hieraus ergibt sich, dass die Anlegung des Dorfes Greifendorf nicht nur vor dem Jahre 1270 erfolgt sein muss, sondern dass es in diesem Jahr bereits mit Kirche und Pfarre bestiftet war.


    Die Anlegung von Dörfern erfolgte nach einheitlichen Grundsätzen und nach Beispielen von Gründungen in Deutschland. Die Gründung der Stadt Zwittau war nach dem weit verbreiteten Magdeburger Recht erfolgt:

    „Es wurden die Grenzen des Dorfes abgesteckt, die Hubenteilung, unter gleichzeitiger Festsetzung der Zahl derselben, vorgenommen und jedem Ansiedler eine Hube (5) zugewiesen. Die Zahl der Huben betrug in der Regel 40 (vgl. den Namen Vierzighuben), wobei eine Vermehrung für den Fall, als sich mehr Ansiedler meldeten, nicht ausgeschlossen war . Das Ausmaß der Huben schwankte zwischen 90 – 120 Metzen. Die Heranziehung von Ansiedlern, die Durchführung und Überwachung der Besiedlung was Sache des Lokators, der in allen Fällen eine vertrauenswerte Person, häufig ein Edelmann aus dem Dienstmannkreise Brunos, war. Für seine Bemühungen bei der Dorfanlegung erhielt der Lokator in dem neuangelegten Dorfe eine Freihube und das R i c h t e r a m t und außerdem fiel ihm nach dem Aussetzungsrechte von den zur Besiedelung gelangenden Huben jede zehnte Hube zu. Mit dem Richteramte war die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit im Namen des Bischofs verbunden, wobei der drittel Teil aller eingehenden Strafgelder, der charakteristische dritte Denar (6), auch wieder dem Richter zufiel. Überdies wurde dem Richter in der Regel auch noch das Recht zur Errichtung einer Mahlmühle, wozu dann in späterer Zeit mit der fortschreitenden Entwicklung der Lebensbedürfnisse das Recht auf Haltung eines genau bezeichneten Handwerkers kam, eingeräumt. Das Richteramt mit seinen Gerechtigkeiten bildete ein vererbliches Eigentum des Richters und seiner Familie, daher auch der Name E r b r i c h t e r. Zur Sicherung der mit dem Richteramte verbundenen Gerechtigkeiten stellte der Bischof dem Lokator eine Urkunde, die Lokationsurkunde, aus und Sacher der Nachkommen des Lokators bezw. der späteren Besitzer der Erbrichterei war es, diese für sie so ungemein wichtige Urkunde auf das sorgfältigste aufzubewahren und im Falle deren Verlustes oder Beschädigung eine Erneuerung derselben bei dem jeweiligen Bischofe nachzusuchen.
    Die Anlegung von Dörfern in der eben geschilderten Weise kennzeichnet das d e u t s c h e Recht. Nach demselben war der Bauer Herr seiner Hube. Er genoß in den ersten Jahren der Ansiedlung eine vollständige Befreiung von allen Giebigkeiten, und nach Ablauf dieser Freiheit leistete er an die Grundherrschaft einen bestimmten Zins, in der Regel eine halbe Mark Silber, das sind nach heutigem Gelde ungefähr 10 fl. (7) Er konnte seinen Besitz wieder verkaufen, unterstand in Bezug auf niedere Gerichtsbarkeit dem Erbrichter, welcher bei Fällung von Urteilen an die Entscheidung der von den Bauern aus ihrer Mitte frei gewählten und geschwornen Schöppen gebunden war und war in Bezug auf Kriminalrechtspflege an den Magistrat der nächsten Stadt gewiesen. Durch diese seine Grundzüge trat das deutsche Recht in schroffster Weise dem alten böhm.-mähr. Landrechte entgegen, nach welchem der Bauer den von ihm bearbeiteten Boden nicht verkaufen durfte und in Bezug auf Abgaben (Frohnen, Robotten), und Rechtspflege der schrankenlosen Willkür seines Grundherren, beziehungsweise der landesherrlichen Župenämter, willenlos anheimgegeben war. Diese den Ansiedlern eingeräumten Rechte gingen im Laufe späterer Jahrhunderte allerdings vielfach verloren und der Bauer kam wieder in das Joch der Hörigkeit, aus welchem er zur Gänze erst im vorigen Jahrhunderte befreit wurde. Allein bei Anlegung eines Dorfes nach deutschem Rechte wurden den Ansiedlern die geschilderten Rechte eingeräumt und es läßt sich daher leicht ermessen, welche Umwälzung die deutschen Kolonisten und das mit ihnen ins Land gekommene deutsche Recht in der damaligen Zeit verursachen mußten. Die E r b r i c h t e r e i hängt also mit der Entstehung des Dorfes auf das innigste zusammen und ihr Bestand ist auch zugleich ein untrügliches Zeichen für den deutschen Charakter der Ansiedlung.“ (8)

    Auch wenn die Gründungsurkunde von Greifendorf nicht vorhanden ist, so lässt sich doch durch das „Greifendorfer Erbgericht“, das seine Entstehung und Ausstattung urkundlich den Olmützer Bischöfen verdankt, sich obige Art der Ansiedlung zweifelsfrei ablesen:

    „Die älteste Erwähnung des Greifendorfer Gerichts, beziehungsweise des Richters, erfolgt in dem Lehensverzeichnisse der Olmützer Kirche (1318-1326). In diesem Verzeichnisse erscheint der »judex in Griffendorf« als Lehensträger des Olmützer Bischofs Konrad und es bestand das Lehen in 2 Lahnen und einer Mühle mit einem kleinen Rad. Während in der oben erwähnten Heinzendorfer Gründungsurkunde die Schreibweise »G r e i f e n d o r p h« vorkommt, begegnen wir hier der Schreibweise »G r i f f e n d o r f«. Da »G r i f f o = G r e i f« ein altdeutscher Personennamen ist, so erscheint die Annahme berechtigt, dass sich in dem Namen des Dorfes Greifendorf der Name des Lokators erhalten hat.“

    Der südliche Teil des Ortes wird im Volksmunde „Gratzl“ genannt und man nimmt an, dass in der Vorzeit an der Stelle, wo heute die Kapelle steht, eine kleine Burg gestanden sei.(10) Diese Burg stand 1947 Namenspate für den heutigen Namen „Hradec nad Svitavou“ mit dem man sich dem deutschen Namen der Stadt entledigt hat. nachdem man Greifendorf schon im Jahre 1946 in Grándov umbenannt hatte (vorher tsch. Grándorf).

    Über die Art der Entstehung des Dorfes dürfte aber kein Zweifel bestehen.

    Fußnoten:

    1. Österreich im Mittelalter, S. 42, Reinhard Pohanka, Pichler Verlag 2002.
    2. Zur Geschichte der Stadt Zwittau und ihrer Umgebung, S. 191, Carl Lick, Im Selbstverlage 1910, Druck von Marcell Morvay in Zwittau, in Kommission bei Otto Tyrolt in Zwittau.
    3. Lahn = Hube oder Hufe (siehe dort).
    4. Zur Geschichte der Stadt Zwittau und ihrer Umgebung, S.219, Carl Lick.
    5. Eine Hube oder Hufe ist ein altes deutsches Flächenmaß, das in unterschiedlichen Gegenden unterschiedliche Größe aufweist (meist zwischen 7,5 bis 20 ha). Man ging, je nach Bodengüte davon aus, dass eine Hufe Land eine Bauersfamilie ernähren konnte und in der Regel konnte man daran sehen, wie wohlhabend eine Familie war. Die Hufen waren meist lange Streifen Ackerlandes, die an der Dorfstraße – dort stand auch das Gehöft – begannen und sich dann bei 200 Meter Breite 500 Meter lang erstreckten. Häufig war am Ende der Hufe Wald vorhanden, aus dem Holz für Gerätschaften und zum Heizen und Kochen geholt wurde.
    6. denar (Pfennig).
    7. Gulden (früher Florentiner genannt, daher die Abk.fl).
    8. Zur Geschichte der Stadt Zwittau und ihrer Umgebung, S. 89, Carl Lick.
    9. Zu finden in den „Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae“, Band 4, Seite 52, (CM IV 52).
      Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae (Boczeksche Urkundensammlung zur Geschichte Mährens).
      Herausgegeben von Anton Boczek, Josef Chytil, Chlumecky, Ritter von, Vincens Brandl, Berthold Bretholz. 15 Bde. Olmütz – Brünn 1836 – 1903. Erwähnt in Gustav Korkisch: Geschichte des Schönhengstgaues, Teil 1, Seite 36. Herausgegeben vom Vorstand des COLLEGIUM CAROLINUM, Forschungstelle für die böhmischen Länder, 1966. Verlag Robert Lerche München, vormals Calvesche Universitätsbuchhandlung Prag. Veröffentlichungen des Collegium Carolinum, Band 20.
    10. Greifendorf im Schönhengstgau, S.10, Zusammengestellt von Anastasia Gipfl, Druck: Willy Schmidt, Baden-Baden 1972.

     

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